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Nagelprodukte Gesundheitsschädlich?

NAGELPRODUKTE

 Gesundheitsschädlich?

Das Thema der gesundheitlichen Verträglichkeit

der Nagelprodukte ist schon immer

eines gewesen, das die Gemüter erhitzt.

Ist nun Gel besser als Acryl? Ist eines der

beiden oder sind vielleicht sogar beide

Materialien bzw. Systeme gesundheitsgefährdend?

Wir haben dieses Thema einmal

ausführlich recherchiert und Ihnen

hierzu einige Fakten zusammengestellt.

 

CHEMIE

Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass

Gelprodukte sowie auch Pulver-Flüssigkeits-

Produkte in die chemische Familie der Acrylate

einzuordnen sind. Prinzipiell sind es

von den chemischen Zusammensetzungen

her sehr ähnliche Stoffe, die letztendlich

zu einem Kunststoff aushärten. Wie dann

einige Ausbilder bzw. Firmen behaupten

können, dass Produkte des einen Systems

besser seien als die eines anderen Systems

ist nicht nur unlogisch, es verunsichert die

Nail Designer und die Kunden des Nagelstudios

ungemein. Fakt ist, dass in Produkten

beider Systeme chemische Stoffe beinhaltet

sind, die nicht in die Hände einer unausgebildeten

und unwissenden Person gelangen

sollten. Während in Gelprodukten Photoinitiatoren

wie Hydrochinon, Benzophenone,

Camphorquinone, Bisphenol-A sowie verschiedene

Derivate ausnahmslos unter Verdacht

stehen, erbgutverändernd und/oder

karzinogen zu sein, ist in den Produkten

des Pulver-Flüssigkeits-Systems Benzoylperoxid

der Stoff, der so viele zur Aussage

bewegt, dass er gesundheitsschädlich wäre

und vom Gesetzgeber verboten sei.

Tatsächlich ist Benzoylperoxid (= BPO) als

Medikament einzustufen und darf unter diesem

Gesichtspunkt nur von Ärzten bzw. Apothekern

an Dritte verkauft werden. Die Kosmetikindustrie

hat dem Expertenteam der

EU (SCCNFP) glaubhaft vermitteln können,

dass BPO nur in unausgehärtetem Zustand

als bedenklich einzustufen sei, und daraufhin

wurde dieser chemische Stoff mit einer

nachzuweisenden Höchstgrenze belegt.

Ganz ähnlich erging es dem Inhaltsstoff

Hydrochinon, das in den Gelprodukten zu

Beanstandungen führte. Auch dieser Stoff

wurde vom Expertenteam der EU mit

Höchstgrenzen belegt, die ein Hersteller, bzw.

ein Vertrieb oder Distributor nachweisen

bzw. als verkehrsfähig zulassen muss.

 

KOSMETIKVERORDNUNG

Dass bestimmte chemische Stoffe, die in

Produkten enthalten sind, nicht ganz unbedenklich

sind, wird in der Kosmetikverordnung

festgestellt und die einzelnen Inhaltsstoffe

werden nach drei Kategorien

geordnet: verbotene Inhaltsstoffe, Inhaltstoffe,

die mit Höchstgrenzen belegt sind

und Stoffe, die unbedenklich einsetzbar sind.

Durch das Inkrafttreten der KVO wurden

die Mitgliedsländer der EU verpflichtet, die

beinhalteten Vorschriften in Landesrecht

umzusetzen. Darüber hinaus ist es seit diesem

Zeitpunkt vorgeschrieben, dass Hersteller

und Vertreiber die Produkte für den

Verkauf im Markt zulassen. Dies heißt, dass

der „In-Verkehr-Bringer“, also die Firma die

Produkte an einen anderen verkauft, dafür

Sorge zu tragen hat, dass die Bestimmungen

eingehalten werden und dass dies von einer

außenstehenden Stelle, nämlich einem vereidigten

Chemiker, bestätigt wird. Erstmalig

in der Geschichte der Verordnungen hat

nun nicht mehr der Gesetzgeber die Verpflichtung,

ein Vergehen zu beweisen, sondern

die Industrie muss nun belegen, dass

sie dem Gesetz Folge leistet.

Für viele Firmen bedeutete dies einen erheblichen

Kosten- und Zeitaufwand und einige

kleinere Distributoren und Vertriebe mussten

in Bezug auf Produkte für die Nagelindustrie

ihre Einkaufsstrategien überdenken.

Doch während sich der Großteil der etablierten

Firmen mit viel Zeit und großem

Kostenaufwand an die neuen Gesetzgebungen

hält, gibt es immer noch einige, die

von der Annahme ausgehen: „Wo kein Kläger,

da kein Richter!“ Unter diesem Aspekt

ist es nicht weiter verwunderlich, dass die

Firmen, die ihr Produktsortiment überprüfen

und zugelassen haben anderen Mitanbietern,

die dieser Verordnung nicht nachgekommen

sind, mit gerichtlichen Schritten

drohen und bei den Behörden eine Überprüfung

beantragen. Jedoch ist aus dieser Situation

keine Gefährdung für Nail Designer

oder Kunden abzuleiten, da es sich hierbei

nur um die Zulassung der Produkte handelt,

die in den Verkehr gebracht werden

sollen. Die meisten der heute gehandelten

Produkte sind von der Zusammensetzung

her für den geschulten und ausgebildeten

Nail Designer und seine Kunden unbedenklich.

Einige wenige Ausnahmen könnten

sogenannte MMA (Methylmethacrylate)

sein, die unter Umständen aus dem außereuropäischen

Ausland über dunkle Kanäle

auf unseren Markt gelangen.

Die meisten Firmen verkaufen ihre Produkte

nur an ausgebildete und gewerblich

gemeldete Nail Designer. Auch wenn hierdurch

Umsatzeinbußen hingenommen werden

müssen, ist es für die Firmen ein ethischer

Grundsatz, der als Schutz der

Verbraucher und letztendlich auch des Nail

Designers zu begrüßen ist.

Nachdem der Gesetzgeber diese und noch

weitere Produkte mit dem Aufdruck „Nur für

den gewerblichen Gebrauch“ versehen

lässt, ist nur noch zu bemängeln, dass

der Gewerbeschein in Deutschland für

jedermann erhältlich ist. Doch hier ist

der einzelne Nail Designer gefordert,

einen Beitrag zum Schutze seines Berufs

zu leisten: Kaufen Sie niemals bei Firmen,

die ohne gewerblichen - oder Ausbildungsnachweis

an jedermann verkaufen.

Egal wie verlockend die Angebote

sind und wie günstig die angebotenen

Preise erscheinen – wenn die Produkte

nicht nach der KVO ausgezeichnet und

zugelassen wurden, trägt der „In-Verkehr-

Bringer“, also der Nail Designer, die

Verantwortung gegenüber dem Gesetzgeber.

Im schlimmsten Fall – wenn eine

Kundin Schaden erleidet und Sie bei den

Behörden anzeigt – kann dies strafrechtliche

Folgen nach sich ziehen. Kaufen

Sie keine Produkte von Firmen außerhalb

der EU. Auch wenn dieselben Produkte

schon von anderen Firmen für den Verkauf

in der EU zugelassen wurden, hat

der Gesetzgeber mit der Auszeichnungsverordnung

ein Überwachungskriterium

geschaffen. Anhand bestimmter Kennzeichnungen

kann die Überwachungsbehörde

feststellen, ob das jeweilige Produkt,

das im Studio verarbeitet wird,

auch wirklich über offizielle Kanäle eingekauft

und hiermit auch für den Verkehr

zugelassen wurde. Besuchen Sie

Aus- und Weiterbildungskurse, die von

den Firmen und Institutionen angeboten

werden. Auf diesem Weg erfahren Sie,

wie das von Ihnen eingekaufte Produkt

am besten verarbeitet werden sollte und

wie Sie die Zufriedenheit Ihrer Kundinnen

sicherstellen. Informieren Sie sich

bei unabhängigen Stellen (Behörden und

Verbände) über die von Ihnen gekauften

und verarbeiteten Produkte. Informieren

Sie sich bei Messebesuchen und über

Fachzeitschriften, ob ihre Produkte bzw.

ihre Arbeitsweise den Vorschriften entsprechen.

Informieren Sie Ihre Kunden

über die Produkte und Arbeitsweisen.

Weder Gel- noch Pulver-Flüssigkeits-

Produkte sind gesundheitsschädlich.

Sachgerecht verarbeitet, stellen Sie keine

Gefahr, weder für die Kunden noch für

den Nail Designer dar.

 

Quelle: Prof Nail Ausgabe Juni 2007

 
 
   
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